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Mit dem Siegerprojekt «Quartett» wurde erstmals eine Kostenschätzung für die geplante Erweiterung des Primarschulhauses veröffentlicht. Sie bildet die Grundlage für die weitere Projektierung und den späteren Baukredit.
Die ausgewiesenen Kosten zeigen den Projektstand zum Zeitpunkt des Studienauftrags. Verschiedene Fragen, die den weiteren Projektverlauf beeinflussen können, waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend geklärt.
💡Kurz erklärt
✔ Für das Siegerprojekt liegt eine Kostenschätzung von CHF 5’809’900 vor.
✔ Die Schätzung basiert auf dem Stand des Studienauftrags.
✔ Sie weist eine Genauigkeit von ±20 % auf.
✔ Mehrere kostenrelevante Fragen werden erst im weiteren Projektverlauf geklärt.
Welche Fragen sind heute noch offen?
Die veröffentlichte Kostenschätzung bildet den Stand des Studienauftrags ab. Verschiedene Themen werden erst in den nächsten Planungsschritten vertieft oder geklärt und können Einfluss auf die endgültigen Projektkosten haben.
| Offener Punkt | Aktueller Stand | Weiterführende Informationen |
|---|---|---|
| 🏛️ Baurecht | Das Projekt muss die baurechtlichen Anforderungen erfüllen. | → Baurecht & Brandschutz |
| 🔥 Brandschutz | Fluchtwege und Brandschutzkonzept werden im weiteren Projekt konkretisiert. | → Baurecht & Brandschutz |
| 🏫 Bauprovisorium | Für die Schulräume während der Bauzeit ist noch keine separate Kostenausweisung ersichtlich. | → Projektunterlagen |
| 🪨 Baugrund | Weitere geologische Untersuchungen sind vorgesehen. | → Studienauftrag |
| ⚠️ Schadstoffe | Abklärungen erfolgen im weiteren Planungsverlauf. | → Studienauftrag |
| 🪑 Mobiliar | Nicht Bestandteil der Kostenschätzung. | → Wird separat beschafft |
| 🖥️ Betriebseinrichtungen | Nicht Bestandteil der Kostenschätzung. | → Wird separat beschafft |
Wichtig: Diese Punkte bedeuten nicht automatisch Mehrkosten. Sie zeigen jedoch, dass zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch nicht alle kostenrelevanten Fragen abschliessend beantwortet waren.
Wie geht es weiter?
Mit der weiteren Projektierung werden die offenen Punkte schrittweise bearbeitet. Erst auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat einen Baukredit mit einer detaillierteren Kostenberechnung vorlegen.
Die heutige Kostenschätzung bildet somit den Ausgangspunkt für die weitere Planung und den zu erwartenden Projektkosten.
